Fachbetrieb nach §19 I Wasserhaushaltsgesetz
Der TÜV NORD bescheinigt uns, dass wir einen Überwachungsvertrag für die Tätigkeiten als Fachbetrieb im Sinne des §19 WHG abgeschlossen haben. Dabei werden u.a. Einbauen, Aufstellen und Reinigen von Heizölverbraucheranlagen überwacht.