Hochwasserschutzgesetz

Hochwasserschutzgesetz

Anfang 2018 trat das neue Hochwasserschutzgesetz in Kraft.

In Überschwemmungsgebieten dürfen Ölheizungen weiterbetrieben werden. Heizöltanks müssen hochwassersicher nachgerüstet werden.

„Wir können Hochwasser nicht verhindern, aber wir können uns besser davor wappnen“, so begründete Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Entscheidung für das zweite Hochwasserschutzgesetz (HWSG II), das am 5. Januar 2018 in Kraft tritt. Neben Regelungen zum beschleunigten Bau von Hochwasserschutzeinrichtungen sieht das Gesetz auch Änderungen für die Heizöllagerung vor: Bestehende Heizölverbraucheranlagen (Heizöltanks) in Überschwemmungsgebieten müssen bis Ende 2022 oder bei einer wesentlichen Änderung hochwassersicher nachgerüstet werden. Neubauten in Überschwemmungsgebieten dürfen künftig nicht mehr mit einer Ölheizung ausgestattet werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn keine Alternativen zu vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen.

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Thomas Sack

Thomas Sack Energie + Service GmbH

Thomas Sack

(05351) 53 18 37-0

 

Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die statistisch gesehen alle 100 Jahre von einem Hochwasser betroffen sind. Der entsprechende Wasserstand wird als Bemessungshochwasser „HQ100“ von den Behörden ausgewiesen. Sind Heizöltanks unterhalb des Wasserstands bei Hochwasser aufgestellt, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Zum einen kann man mit baulichen Maßnahmen das Wasser von der Tankanlage fernhalten, das heißt: Die Aufstellräume müssen dicht gegen drückendes Wasser sein. Zum anderen können speziell zugelassene, besonders stabile Heizöltanks mit wasserfesten Verschlüssen beziehungsweise Dichtungen verwendet werden, die zudem gegen den Auftrieb durch anstehendes Wasser (Aufschwimmen) gesichert sind. Alle Installationsarbeiten und Nachrüstmaßnahmen zur Hochwassersicherheit von Heizöltanks dürfen nur durch einen Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz oder den Tankhersteller durchgeführt werden.

Hier finden Sie weitere Infos zum Thema und den IWO-Flyer „Sichere Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten“ zum Download.

 

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